Eingeschränkte Zusatzprüfung
. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Einzelhandel kann eine eingeschränkte Zusatzprüfung gemäß § 27 Abs. 2 BAG im Lehrberuf Sportgerätefachkraft abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Prüfarbeit. Für die Zusatzprüfung gelten die und 11 sinngemäß.
