Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2005, außer Kraft.

(3) tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.

(4) tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.

(5) tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.