Rechte der ausgezeichneten Person
Jede mit einem Sportehrenzeichen ausgezeichnete Person hat das Recht, dieses in verkleinertem Maßstab (Miniatur) zu tragen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechte der ausgezeichneten Person
Jede mit einem Sportehrenzeichen ausgezeichnete Person hat das Recht, dieses in verkleinertem Maßstab (Miniatur) zu tragen.