Schlußbestimmungen
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 10. März 1981, LGBl. 5710/2–0 außer Kraft.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Schlußbestimmungen
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 10. März 1981, LGBl. 5710/2–0 außer Kraft.