Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erstattung von Vorschlägen

Vorschläge auf Verleihung des Sportehrenzeichens können vom Landessportrat oder, ausgenommen die im besonders geregelten Fälle, von einer niederösterreichischen Sportorganisation im Wege des zuständigen Fach- und Dachverbandes erstattet werden. Wird der Vorschlag von einer Sportorganisation eingebracht, dann ist der Landessportrat vor Verleihung des Ehrenzeichens zu hören.