Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

5. Abschnitt Schlussbestimmung

Außerkrafttreten

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Spitalhaushaltsordnung, LGBl.Nr. 21/1958, in der Fassung LGBl.Nr. 33/1966, Nr. 60/2001 und Nr. 3/2011, außer Kraft.