2. Unterabschnitt Bestimmungen über einzelne Betriebsräume in Krankenstationen
Patientenaufenthalts-/Besuchsbereiche
Als Patientenaufenthalts-/Besuchsbereiche gelten auch direkt belichtete Dielen und Gangnischen, die dazu geeignet sind.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Unterabschnitt Bestimmungen über einzelne Betriebsräume in Krankenstationen
Patientenaufenthalts-/Besuchsbereiche
Als Patientenaufenthalts-/Besuchsbereiche gelten auch direkt belichtete Dielen und Gangnischen, die dazu geeignet sind.