III. Hauptstück Selbständige Ambulatorien
Allgemeines
Für selbständige Ambulatorien gelten die Bestimmungen dieser Verordnung mit Ausnahme des II. Hauptstückes.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
III. Hauptstück Selbständige Ambulatorien
Allgemeines
Für selbständige Ambulatorien gelten die Bestimmungen dieser Verordnung mit Ausnahme des II. Hauptstückes.