Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wasserversorgung

Bei der Ausführung von Wasserleitungen sind die anerkannten Regeln der Technik und Hygiene einzuhalten. Über die Schaltungen und Leitungsführungen ist der Spitalbehörde ein Konzept vorzulegen.