Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt Verwaltungs- und Wirtschaftsräume

Patientenaufnahme, Archiv, Zentrallager

(1) Im Haupteingangsbereich sind Aufnahme-, Portier- und Warteräume einzurichten.

(2) Für das Archiv und das Zentrallager für Verbrauchsgüter sind geeignete Räume in ausreichendem Ausmaß einzurichten.