Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Physikalisch-therapeutischer Bereich

In einem physikalisch-therapeutischen Bereich sind folgende Räume einzurichten:

a) Behandlungsräume,

b) Ruheräume,

c) Geräte-, Vorrats- und Abstellräume,

d) Dienst- und Personalaufenthaltsräume,

e) Umkleideräume,

f) Duschen,

g) Entsorgungsbereich,

h) Putzraum und

i) Personal- und Patiententoiletten.