Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt Eingriffs- und Operationsbereiche

Anstaltsambulatorium (Ambulanz)

Je nach dem Zweck des Anstaltsambulatoriums sind Untersuchungs- und Behandlungsräume, Ver- und Entsorgungsräume sowie ein Wartebereich mit WC, ein Personalaufenthaltsbereich und ein Arbeitsraum unrein einzurichten. Die Untersuchungs- und Behandlungsräume sind mit einem Handwaschplatz der Kategorie B auszustatten.