1. Teil
1. Hauptstück
Anwendungsbereich
. Dieses Bundesgesetz regelt die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Teil
1. Hauptstück
Anwendungsbereich
. Dieses Bundesgesetz regelt die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei.