Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder
. (1) Die Vereinsmitglieder sind zur Teilnahme an der Vereinsversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. Die Gründungsmitglieder trifft überdies die Verpflichtung nach .
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder
. (1) Die Vereinsmitglieder sind zur Teilnahme an der Vereinsversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. Die Gründungsmitglieder trifft überdies die Verpflichtung nach .