Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder

. (1) Die Vereinsmitglieder sind zur Teilnahme an der Vereinsversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. Die Gründungsmitglieder trifft überdies die Verpflichtung nach .