Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Im und werden die Verweise auf „§ 12 Abs. 6 KWG“ und „§ 12 Abs. 7 KWG“ durch „ und 5 BWG“ und „“ ersetzt;

im und und 8 wird jeweils der Ausdruck „Geschäftsbericht“ durch „Lagebericht“ oder „Geschäftsberichts“ durch „Lageberichts“ ersetzt;

im und wird jeweils der Ausdruck „Kreditwesengesetz“ durch „Bankwesengesetz“ ersetzt;

im , , und 2 sowie und 8 wird jeweils der Ausdruck „Handelsregister“ durch „Firmenbuch“ ersetzt;

im , und 5, und werden die Worte „des gesamten Unternehmens“ oder „gesamtes Unternehmen“ durch die Worte „des Unternehmens“ oder „Unternehmens“ ersetzt;

in entfällt der Klammerausdruck „(§ 8a KWG)“, in und 5, und § 79 Abs. 3 (Anm.: richtig: ) wird der Verweis auf „§ 8a“ durch „“ ersetzt; im werden die Verweise auf „§ 12 Abs. 2 KWG“ durch „“ und die Ausdrücke „das Haftkapital“ durch „die Eigenmittel“ ersetzt.