Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

1. hinsichtlich des , , § 21, , , 2 und 4, und 8, bis 27c, sowie § 41 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz und

2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.