Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wirkung der Eintragung der Umwandlung im Firmenbuch

. (1) Mit der Eintragung im Firmenbuch besteht die Sparkasse als Privatstiftung weiter; ist für die Privatstiftung anzuwenden.

(2) Sparkassenvereine bleiben nach der Umwandlung einer Vereinssparkasse bestehen.

(3) Die Privatstiftung verbleibt im Sektorverbund nach .

(4) Das Gericht (§ 40 PSG) hat den Beschluß über die Eintragung der Privatstiftung der FMA zuzustellen.