Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Freinächte

In der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Jänner (Silvesternacht) sowie in den Nächten, die auf die Tage von Fasnachtssamstag bis Fasnachtsmontag folgen, entfällt die Sperrzeit.