Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Planunterlage nach ist zur Einsicht aufzulegen

1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport/Militärisches Immobilienmanagement,

2. beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung und

3. bei den Gemeinden Engerwitzdorf, Linz und Steyregg.