Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Planunterlage nach ist zur Einsicht aufzulegen

1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres- Bau- und Vermessungsamt),

2. beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und

3. bei der Gemeinde St. Michael in der Steiermark.