Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Die Planunterlage nach ist zur Einsicht aufzulegen

1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres-, Bau- und Vermessungsamt),

2. beim Amt der Kärntner Landesregierung und

3. bei der Gemeinde Paternion.

(2) Die Zeiten militärischer Übungen nach den und 3 sind bekannt zu geben

1. durch Anschlag beim Kommando des Truppenübungsplatzes Marwiesen und

2. durch geeignete Kennzeichnung in der Natur.