Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1:1 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet. Dieser Lageplan ist zur Einsicht aufzulegen

1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres-Bau- und Vermessungsamt),

2. beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung und

3. bei den Gemeinden Thalgau und Tiefgraben.