Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Planunterlagen nach den und 2 sind zur Einsicht aufzulegen

1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport/Militärisches Immobilienmanagement,

2. beim Amt der Burgenländischen und der Niederösterreichischen Landesregierung und

3. bei den Gemeinden Winden am See, Parndorf, Jois, Bruckneudorf, Sommerein und Bruck an der Leitha.