3. Abschnitt
Konformität des Erzeugnisses
Konformitätsvermutung
. Bei Erzeugnissen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, ist eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des und des Anhangs I zu vermuten, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
