Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Gewährung eines Verlustersatzes

. Die beihilfenrechtskonforme Abwicklung von Spätanträgen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) sowie die Umwidmung von Beihilfen, die aufgrund von nach dem 30. Juni 2022 eingebrachten Anträgen gewährt wurden, in einen Schadensausgleich oder eine De-minimis-Beihilfe hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.