Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage zu Art. II

Die Länder stellen der Bundesanstalt Statistik Österreich monatlich bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats Merkmale über die Bezugsberechtigten von Leistungen der Sozialhilfe im Wege der automationsunterstützten Datenübermittlung zur Verfügung. Dazu gehören:

1. Auf Personenebene:

a) verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen

aa) „Amtliche Statistik“ (vbPK-AS)

ab) für die Verarbeitung in der Transparenzdatenbank (vbPK-ZP-TD)

b) Identifikationsnummer der Haushaltsgemeinschaft

c) Identifikationsnummer der Person

d) Beginndatum der jeweiligen Bezugsperiode

e) Enddatum der jeweiligen Bezugsperiode

f) Gesamtbezugsdauer

g) Geburtsdatum

h) Geburtsort

i) Geschlecht

j) Staatsangehörigkeit der Person (inkl. Staatenlose)

k) Staatsangehörigkeit und Geburtsort der leiblichen Eltern

l) Wohnsitzbezirk

m) Stellung der Person in der Haushaltsgemeinschaft

ma) Referenzperson

mb) Partner/in

mc) Kind

md) Sonstige

n) Leistungsbezug des Kindes (ja/nein)

o) Aufenthaltsrechtlicher Status der Person

oa) Asylberechtigt

ob) Subsidiär schutzberechtigt

oc) EWR-Bürger

od) Sonstige

p) Höhe der Leistungen

pa) Geldleistungen

pb) Art und Höhe der Sachleistungen

q) Einsatz der Arbeitskraft der Person

qa) Steht zur Verfügung

qb) Nicht arbeitsfähig (befristet oder unbefristet)

qc) Schüler/in

qd) Lehre

qe) Kinderbetreuung

qf) Angehörigenpflege

qg) Alter (außerhalb des erwerbsfähigen Alters)

qh) Sonstiges

r) Höhe des angerechneten Erwerbseinkommens

s) Höhe der angerechneten AMS-Leistung

t) Höhe des angerechneten Unterhaltes

u) Höhe des angerechneten Kinderbetreuungsgeldes

v) Höhe der angerechneten Pension

w) Höhe der sonstigen angerechneten Einkunftsarten

x) Sanktion aufgrund einer Verletzung des Einsatzes der Arbeitskraft oder Sanktion aufgrund einer Verletzung der Integrationsbemühung

y) Leistung bzw. Vergünstigung zum Arbeitsanreiz

z) Einbezug in die Krankenversicherung

2. Auf Haushaltsgemeinschaftenebene:

a) Identifikationsnummer der Haushaltsgemeinschaft

b) Beginndatum der jeweiligen Bezugsperiode

c) Enddatum der jeweiligen Bezugsperiode

d) Höhe der Leistungen

da) Geldleistungen

db) Art und Höhe der Sachleistungen

e) Höhe der Zahlungen für Lebensunterhalt

f) Höhe der Sachleistungen für ergänzenden Wohnungsaufwand

g) Höhe der Zahlungen für die Krankenversicherung

h) Höhe der Zahlungen für sonstige Krankenhilfe