Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bei der Erstellung ihrer Raumordnungspolitik hat jede Vertragspartei die durch den Verlust von Beschäftigungsmöglichkeiten in landwirtschaftlichen Gebieten aufgeworfenen Probeleme zu berücksichtigen; dies im besonderen durch die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten in diesen Gebieten.