Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendung des Artikels 23 des Abkommens

Für die Gewährung von Sachleistungen an Arbeitslose und ihre Familienangehörigen, die im Gebiet eines Vertragsstaates wohnen, der nicht zuständiger Staat ist, gilt entsprechend.