Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

TEIL IV

Verschiedene Bestimmungen

Der/die Exekutivsekretär/in und die zur Durchführung des Abkommens zuständigen Bundesminister/innen treffen die zur Durchführung dieses Abkommens notwendigen Verwaltungsmaßnahmen.