TEIL IV
Verschiedene Bestimmungen
Der/die Exekutivsekretär/in und die zur Durchführung des Abkommens zuständigen Bundesminister/innen treffen die zur Durchführung dieses Abkommens notwendigen Verwaltungsmaßnahmen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TEIL IV
Verschiedene Bestimmungen
Der/die Exekutivsekretär/in und die zur Durchführung des Abkommens zuständigen Bundesminister/innen treffen die zur Durchführung dieses Abkommens notwendigen Verwaltungsmaßnahmen.