Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Für die Anwendung dieses Abkommens sind Verbindungsstellen

a) in Österreich

der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger;

b) in den Vereinigten Staaten

die Verwaltung der Sozialen Sicherheit.