Für die Anwendung dieses Abkommens sind Verbindungsstellen
a) in Österreich
der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger;
b) in den Vereinigten Staaten
die Verwaltung der Sozialen Sicherheit.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Für die Anwendung dieses Abkommens sind Verbindungsstellen
a) in Österreich
der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger;
b) in den Vereinigten Staaten
die Verwaltung der Sozialen Sicherheit.