Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Soziale Sicherheit des diplomatischen und konsularischen Personals

Dieses Abkommen berührt nicht die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 oder des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963.