Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Persönlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt:

(a) für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;

(b) für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in lit. (a) bezeichneten Personen ableiten.