Träger des Wohnortes
Die nach in Betracht kommenden Sachleistungen werden gewährt
in Österreich
von der für den Wohnort der betreffenden Person in Betracht kommenden Gebietskrankenkasse,
in Tunesien
von der Staatlichen Kasse für soziale Sicherheit.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Träger des Wohnortes
Die nach in Betracht kommenden Sachleistungen werden gewährt
in Österreich
von der für den Wohnort der betreffenden Person in Betracht kommenden Gebietskrankenkasse,
in Tunesien
von der Staatlichen Kasse für soziale Sicherheit.