Die Familienbeihilfen, die nach spanischen Rechtsvorschriften für Kinder gewährt werden, werden in vollem Umfang auch für jene Kinder gewährt, die sich ständig in Österreich aufhalten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Familienbeihilfen, die nach spanischen Rechtsvorschriften für Kinder gewährt werden, werden in vollem Umfang auch für jene Kinder gewährt, die sich ständig in Österreich aufhalten.