Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kapitel 5

Familienbeihilfen

Sehen die Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates für den Anspruch auf Familienbeihilfen eine Wartezeit vor, so werden die in beiden Vertragsstaaten zurückgelegten gleichartigen Zeiten zusammengerechnet.