Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Bestimmungen des Artikels 24 Absatz 1 über die Zusammenrechnung der Zeiten gelten nicht für den Erwerb des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld nach den österreichischen Rechtsvorschriften.