Die Bestimmungen des Artikels 24 Absatz 1 über die Zusammenrechnung der Zeiten gelten nicht für den Erwerb des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld nach den österreichischen Rechtsvorschriften.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Bestimmungen des Artikels 24 Absatz 1 über die Zusammenrechnung der Zeiten gelten nicht für den Erwerb des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld nach den österreichischen Rechtsvorschriften.