Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wären einer Person, die sich im Gebiet eines Vertragsstaates aufhält, nach den Rechtsvorschriften beider Vertragsstaaten Sachleistungen zu gewähren, so ruht der Anspruch nach den Rechtsvorschriften des anderen Vertragsstaates.