Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Soweit dieses Abkommen nichts anderes bestimmt, gelten die Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates, nach denen die Gewährung von Leistungen vom Inlandsaufenthalt abhängig ist, nicht für die in genannten Personen, die sich im anderen Vertragsstaat aufhalten.