Angestellte können das Recht nach binnen drei Monaten nach dem Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der OPEC geltend machen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Angestellte können das Recht nach binnen drei Monaten nach dem Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der OPEC geltend machen.