Kommunikation
Für die Anwendung dieses Abkommens verwenden die zuständigen Behörden und die zuständigen Träger der Vertragsstaaten die Amtssprachen des jeweiligen Vertragsstaates oder die englische Sprache.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Für die Anwendung dieses Abkommens verwenden die zuständigen Behörden und die zuständigen Träger der Vertragsstaaten die Amtssprachen des jeweiligen Vertragsstaates oder die englische Sprache.