Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Persönlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen bezieht sich auf:

(a) Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten; und

(b) andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Buchstabe (a) dieses Artikels bezeichneten Personen ableiten.