Angestellte können
1. das Recht nach binnen drei Monaten nach dem Beginn der Beschäftigung bei der IAEO,
2. das Recht nach vor ihrer Entsendung,
3. das Recht nach binnen einem Monat nach dem Ende ihrer Entsendung,
4. das Recht nach binnen drei Monaten nach der Aufnahme in den Pensionsfonds
geltend machen.
