Dieses Abkommen tritt außer Kraft,
1. wenn darüber zwischen der Regierung der Republik Österreich und der IAEO Einvernehmen herrscht;
2. wenn der Amtssitz der IAEO aus dem Gebiet der Republik Österreich verlegt wird.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Abkommen tritt außer Kraft,
1. wenn darüber zwischen der Regierung der Republik Österreich und der IAEO Einvernehmen herrscht;
2. wenn der Amtssitz der IAEO aus dem Gebiet der Republik Österreich verlegt wird.