Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dieses Abkommen tritt außer Kraft,

1. wenn darüber zwischen der Regierung der Republik Österreich und der IAEO Einvernehmen herrscht;

2. wenn der Amtssitz der IAEO aus dem Gebiet der Republik Österreich verlegt wird.