Kapitel 4
Arbeitslosigkeit
Österreichische Staatsangehörige haben das Recht, unter den für finnische Staatsangehörige geltenden Bedingungen Mitglied einer Arbeitslosenkasse zu werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel 4
Arbeitslosigkeit
Österreichische Staatsangehörige haben das Recht, unter den für finnische Staatsangehörige geltenden Bedingungen Mitglied einer Arbeitslosenkasse zu werden.