Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ABSCHNITT IV

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Formblätter

Soweit in dieser Vereinbarung Bescheinigungen, Berichte und Formblätter vorgesehen sind, werden die entsprechenden Vordrucke von den in Betracht kommenden Verbindungsstellen festgelegt.