Zahlung von Renten
Die zuständigen Träger haben Renten direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen. Für die Zahlung gelten die Fälligkeitsfristen nach den Rechtsvorschriften, die der leistungspflichtige Träger anzuwenden hat.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zahlung von Renten
Die zuständigen Träger haben Renten direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen. Für die Zahlung gelten die Fälligkeitsfristen nach den Rechtsvorschriften, die der leistungspflichtige Träger anzuwenden hat.