Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zahlung von Renten

Die zuständigen Träger haben Renten direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen. Für die Zahlung gelten die Fälligkeitsfristen nach den Rechtsvorschriften, die der leistungspflichtige Träger anzuwenden hat.