Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 15 Absatz 1 des Abkommens sind die und 7 entsprechend anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 15 Absatz 1 des Abkommens sind die und 7 entsprechend anzuwenden.