Kapitel 3
Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 22 Absatz 1 des Abkommens sind die und 6 entsprechend anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel 3
Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 22 Absatz 1 des Abkommens sind die und 6 entsprechend anzuwenden.