Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kapitel 3

Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Gewährung von Sachleistungen

In den Fällen des Artikels 22 Absatz 1 des Abkommens sind die und 6 entsprechend anzuwenden.