Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung werden die in des Abkommens festgelegten Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im genannten Artikel gegeben wird.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung werden die in des Abkommens festgelegten Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im genannten Artikel gegeben wird.