Zahlung von Geldleistungen
Die zuständigen Träger haben Renten und andere Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zahlung von Geldleistungen
Die zuständigen Träger haben Renten und andere Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.